Antragstellung

Einen EU-Fördermittelantrag zu erstellen ist zeit- und arbeitsaufwendig. Er hat üblicherweise einen Umfang von 30-80 Seiten und erfordert u.a. die Darstellung folgender qualitativer Aspekte:

  • Wo sehen Sie Handlungsbedarf? Die fundierte Analyse der Ausgangsbedingungen für Ihr Projekt auf europäischer Ebene, in den jeweiligen Ländern bzw. Regionen Ihrer Projektpartner.
  • Darauf aufbauend: Was sind die Ziele Ihres geplanten Projekts? Diese müssen stringent und klar formuliert sein und einen eindeutigen Zusammenhang zu den Zielen des Förderprogramms und den allgemeinen politischen Zielen der Europäischen Kommission deutlich machen.
  • Wie wollen Sie vorgehen? Beschreibung der geplanten Methoden. Warum so und nicht anders?
  • Wie wird Ihr Projekt durchgeführt? Eine detaillierte Darstellung des gesamten Projektverlaufs und aller geplanten Maßnahmen.
  • Wer sind Sie? Stellen Sie sich und ihre Organisation vor. Ihre fachliche Kompetenz. Ihre Erfahrungen auf dem Gebiet ihres Projektvorhabens. Ihre „Institutional Readiness“. 
  • Mit wem arbeiten Sie? Die Vorstellung der beteiligten Projektpartner und warum Sie diese ausgewählt haben. Auch Ihre Projektpartner müssen den formalen Förderbedingungen entsprechen. 
  • Was wird Ihr Projekt kosten? Die detaillierte Aufstellung Ihrer kalkulierten Kosten. Achtung! Nicht alle Maßnahmen sind förderfähig. Ausschließlich abrechnungsfähige Aktivitäten dürfen berücksichtigt werden. Hierfür hat jedes Förderprogramm ausdifferenzierte formale Regelungen.
  • Wer zahlt den Rest? Die EU verlangt in der Regel eine Co-Finanzierung des Vorhabens. Diese muss bei Antragstellung bereits vorliegen und belegt werden.
  • Wie messen Sie Ihren Erfolg? Die Darstellung eines ausgearbeiteten und begründeten  Evaluationsplans, mit dem Sie die Gesamt- und Teilergebnisse Ihres Projekts bestimmen werden.
  • Wie und wann lassen sie Europa an Ihrem Erfolg teilhaben? Sie haben eine sogenannte Disseminationspflicht. Beschreibung der Strategie mit der Sie Ihre Projektergebnisse verbreiten und veröffentlichen werden.
  • Was kommt danach? Die EU legt großen Wert auf die nachhaltige Wirkung der von ihr geförderten Projekte und erwartet die Darstellung Ihres Nachhaltigkeitsplans.

Erfüllung der formalen Antrags-Anforderungen

  • Beachtung der ein- oder mehrstufigen Antragstellung.
  • Lückenlose Einreichung sämtlicher geforderter Begleitdokumente.
  • Unbedingte Einhaltung der Antragsfristen.

Einen EU-Förderantrag zu stellen ist wie Bergsteigen: Gut wenn man einen Sherpa hat…